Lobbying-Einreichungen deuten auf einen stufenweisen Ansatz hin: Verlage behalten die Löschwege für materiell fehlerhafte Synthesen bei, müssen jedoch maschinenlesbare Korrekturendpunkte bereitstellen.
Betriebsteams sollten eine Bestandsaufnahme durchführen, welche Seiten im Rahmen bestehender Medienrichtlinien für „Hochrisiko“-Themen in Frage kommen, und alternative Hinweise mit klareren Primärquellenlinks vorab berechnen.
Bis zur Ratifizierung ist nichts endgültig; Betrachten Sie dies als Planungssignal für redaktionelle Arbeitsabläufe und nicht als unmittelbaren Umsetzungsauftrag.
